Viele Mieterinnen und Mieter kennen das Problem: Die jährliche Heizkostenabrechnung liegt im Briefkasten, doch die einzelnen Posten sind schwer nachzuvollziehen. Wer die Abrechnung ungeprüft hinnimmt, zahlt im Zweifel zu viel. Denn häufig schleichen sich Fehler ein – etwa bei Umlageschlüsseln, Pauschalen oder Verbrauchswerten. „Nicht selten zahlen Betroffene mehrere Hundert Euro zu viel“, warnt Energieexperte Goldbrunner von der Verbraucherzentrale Bayern. Heizkostenabrechnungen müssen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Nach dieser Frist dürfen keine Nachforderungen mehr erhoben werden. Zudem haben Mieterinnen und Mieter das Recht, alle zugrunde liegenden Belege einzusehen. Seit dem 1. Oktober ist das Zentrum für erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit (ZEN) offizieller Stützpunkt der Verbraucherzentrale Bayern. In Kooperation mit der Verbraucherzentrale bietet das ZEN kostenlose Energieberatungen an. Diese finden jeden dritten Donnerstag im Monat statt. Eine telefonische Anmeldung ist unter 0800 – 809 802 400 (bundesweit kostenfrei) möglich. „Mit der Kooperation zwischen dem ZEN und der Verbraucherzentrale stärken wir den Klimaschutz und die Energiekompetenz direkt vor Ort“, betont Martin Kopp, Klimaschutzmanager des Landkreises Amberg-Sulzbach. „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise ist es wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger wissen, wo sie sparen können – ohne auf Komfort verzichten zu müssen.“ Darüber hinaus zeigt das ZEN mit dem Energiesparcheck, wie sich Stromfresser im Haushalt leicht aufspüren lassen. So können Energieverbrauch und Kosten schnell gesenkt werden – ohne Komfortverlust. Eine Anmeldung ist erforderlich bei Karl-Heinz Hofbauer unter 09624-922045025 oder per E-Mail kh.hofbauer@zen-ensdorf.de.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.