„Plötzlich stehe ich da, nach dem Schlaganfall meiner Mutter und ich weiß nicht was ich tun soll und darf, wo sie ihre Unterlagen aufbewahrt”, zitierte Diplom-Sozialpädagogin Christine Keil-Radspieler eine Betroffene aus einem Beratungsgespräch bei der Caritas. Schnell kann etwas passieren, so die Referentin beim letzten Seniorentreff weiter und dann ist es für alle nur ein Vorteil, wenn der Wille des Betroffenen klar geregelt ist. Dabei spielt das Alter keine Rolle. Mit Eintritt der Volljährigkeit können die Dokumente erstellt werden. Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtsgeschäftliche Vollmacht, mit der man bestimmt, wer sich um seine medizinischen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten kümmern soll, wenn man selbst infolge von Krankheit, Unfall oder dem altersbedingten Nachlassen seiner geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage sind, seinen Willen zu äußern.
Bei einer Patientenverfügung erklärt man selbst, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchzuführen und welche zu unterlassen sind. Dabei geht es insbesondere um Situationen (z.B. unheilbare Krankheit, schwerer Unfall, Demenz, Wachkoma), in denen über die Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen (z.B. künstliche Ernährung und/oder Beatmung) entschieden werden muss. Die in einer gültigen Patientenverfügung festgehaltenen Wünsche sind verbindlich für das medizinische Personal.  Grundsätzlich ist es aber ratsam, sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Patientenverfügung für sich zu erstellen. Spezielle Fragen aus dem Besucherkreis konnte Christine Keil-Radspieler zur Zufriedenheit beantworten. Für die Verpflegung mit Kaffee und Kuchen und einer herzhaften Brotzeit sorgte der Katholische Frauenbund Tännesberg.