Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, wichtige Dokumente im Fall des Falles
„Plötzlich stehe ich da, nach dem Schlaganfall meiner Mutter und ich weiß nicht was ich tun soll und darf, wo sie ihre Unterlagen aufbewahrt”, zitierte Diplom-Sozialpädagogin Christine Keil-Radspieler eine Betroffene aus einem Beratungsgespräch bei der Caritas. Schnell kann etwas passieren, so die Referentin beim letzten Seniorentreff weiter und dann ist es für alle nur ein Vorteil, wenn der Wille des Betroffenen klar geregelt ist. Dabei spielt das Alter keine Rolle. Mit Eintritt der Volljährigkeit können die Dokumente erstellt werden. Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtsgeschäftliche Vollmacht, mit der man bestimmt, wer sich um seine medizinischen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten kümmern soll, wenn man selbst infolge von Krankheit, Unfall oder dem altersbedingten Nachlassen seiner geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage sind, seinen Willen zu äußern.