Ältere Verbraucherinnen und Verbraucher werden bei der Kreditvergabe noch immer zu oft pauschal benachteiligt. Darauf weist eine von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlichte Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) hin. Demnach bestätigen 55 Prozent der befragten Institute Altersgrenzen bei Konsumkrediten und 71 Prozent bei Immobilienkrediten. Das durchschnittliche Grenzalter liegt bei 67 Jahren.
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) gibt Betroffenen Tipps. Für sie hat die Praxis konkrete Folgen: Wer im Alter die Heizung erneuern, das Haus sanieren oder barrierearm umbauen muss, ist oft auf einen Kredit angewiesen. Christian Richter, Experte für Finanzdienstleistungen beim VSB, betont, dass nicht nur starre Altersgrenzen bei der Kreditprüfung problematisch sind. „Filialschließungen, zunehmende Digitalisierung und standardisierte Prüfverfahren, statt einer fairen Prüfung im Einzelfall, erschweren älteren Menschen den Zugang zu einer individuellen Kreditprüfung zusätzlich“, berichtet Richter aus der Beratungspraxis.
Benachteiligungen bei Finanzdienstleistungen seien zudem nicht immer nur an einem Merkmal festzumachen: Alter könne mit weiteren Faktoren wie Behinderung oder Krankheit, Geschlecht, Migrationshintergrund sowie familiären Lebenslagen zusammenwirken und Hürden weiter erhöhen. Aus Sicht des VSB braucht es deshalb nicht nur eine faire Kreditprüfung, sondern auch besseren Schutz vor Mehrfachbenachteiligung. „Beim Kredit muss die Bonität zählen – nicht das Geburtsdatum!“, so Richter. Entscheidend sollten Einkommen, Vermögen und die tatsächliche Rückzahlungsfähigkeit sein, nicht das Alter.