In den städtischen Friedhöfen Schwandorf startet die jährliche Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern. Die Kontrolle durch städtisches Personal beginnt ab Donnerstag, 28. Mai, und wird einige Tage in Anspruch nehmen. Geprüft wird in folgender Reihenfolge: zunächst der Friedhof Dachelhofen, anschließend die Friedhöfe Ettmannsdorf, Klardorf und Fronberg sowie zum Schluss der Friedhof Schwandorf. Hintergrund ist die Verpflichtung des Friedhofsträgers nach den Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG, Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit zu kontrollieren.

Die Friedhofsverwaltung bittet die Grabnutzungsberechtigten, ihrer Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht nach § 37 der aktuell gültigen Friedhofssatzung der Stadt Schwandorf nachzukommen und Schäden durch eine fachkundige Firma beseitigen zu lassen. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, wird ein entsprechender Hinweis am Grabstein angebracht beziehungsweise die Nutzungsberechtigten werden angeschrieben. Bei akuter Unfallgefahr muss der Grabstein umgelegt werden. Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung unter Telefon 09431/45-194.