Die Stadt Schwandorf erinnert daran, dass für jeden Hund die Hundesteuer zu entrichten ist. Stichtag ist am Freitag, 15. Mai. Hunde ab einem Alter von 6 Monaten, die bislang noch nicht angemeldet sind, müssen unverzüglich registriert werden. Die Anmeldung ist online oder über ein Formular auf www.schwandorf.de unter der Rubrik Bürger und Stadt, Bürgerservice, Digitales Rathaus beziehungsweise Formulare möglich. Ebenso sind Hunde, die verstorben, verkauft oder eingeschläfert wurden, zeitnah abzumelden. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Anmeldepflicht keine Bagatelle darstellen. Sie gelten als Steuerhinterziehung und können gemäß dem Kommunalabgabengesetz strafrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus wird darum gebeten, beim Ausführen von Hunden auf Sauberkeit zu achten. Verunreinigungen durch Hundekot sind zu vermeiden, die bereitgestellten Tüten sind zu nutzen.