Aufbewahrungsfristen für private Unterlagen
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) gibt Empfehlungen zur Aufbewahrung privater Unterlagen. Laut Silvia Schmid, Verbraucherberaterin beim VSB, gibt es gesetzlich nur in zwei Fällen verpflichtende Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen: Rechnungen von Handwerkern, Architekten, Gerüst- oder Gartenbauern müssen zwei Jahre aufbewahrt werden. Für Personen mit einem Einkommen über 500 000 Euro im Jahr gilt eine Frist von sechs Jahren für steuerrelevante Belege. Die Frist beginnt jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Verbraucher sollten jedoch einige Dokumente lebenslang aufbewahren, wie amtliche Dokumente, Zeugnisse, Rentenunterlagen, Grundbuchauszüge, Patientenverfügungen und Lebensversicherungspolicen. Rechtskräftig festgestellte Forderungen sollten 30 Jahre aufbewahrt werden. Für Bauwerke gelten fünf Jahre Gewährleistungsansprüche. Kaufverträge und Quittungen sollten über die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren hinaus archiviert werden. Belege über hochwertige Anschaffungen sollten über die Gebrauchsdauer aufbewahrt werden, um im Schadensfall Nachweise für die Hausratversicherung zu haben. Weitere Informationen und eine Checkliste sind online verfügbar.