Eigentümer im Landkreis Amberg-Sulzbach und in Amberg können wieder KfW-Anträge für den Heizungstausch stellen. Darauf weist das Zentrum für erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit hin. Wer eine alte Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss ersetzt, erhält weiter eine Grundförderung von bis zu 30 Prozent. Der Klima-Geschwindigkeitsbonus sinkt allerdings von 20 auf 16 Prozent und wird künftig halbjährlich weiter reduziert. Auch die maximal förderfähigen Investitionskosten werden schrittweise abgesenkt. Verbessert wurde die Förderung für Haushalte mit geringerem Einkommen. Gefördert wird künftig ausschließlich der Wechsel von einer fossilen Heizung zu einem Heizsystem mit erneuerbaren Energien. Der Austausch bereits bestehender erneuerbarer Heizungen oder eines Fernwärmeanschlusses ist nicht mehr förderfähig. Vor einer Investition empfiehlt das ZEN zudem einen Blick in die kommunale Wärmeplanung der jeweiligen Kommune. Weitere Informationen gibt es unter 09624/90 36 46 oder per E-Mail an zen@zen-ensdorf.de.