Was passiert mit E-Mail-Konten, Online-Abonnements oder Profilen in sozialen Netzwerken, wenn ein Mensch stirbt? Mit dieser Frage beschäftigte sich ein Vortrag des VBV Oberviechtach-Schönsee im Mehrgenerationentreff der AWO „Am Sandradl 20“ in Oberviechtach. Als Referenten informierten Frau Anja Plonner und Reinhart Greiner vom BayernLab Nabburg über den digitalen Nachlass und die möglichen Folgen für Angehörige und Erben.
Die Referenten machten deutlich, dass heute nahezu jeder Mensch digitale Spuren hinterlässt. Dazu gehören soziale Netzwerke, E-Mail-Konten, Streaming-Dienste, Online-Shops oder Zugänge zum Online-Banking. Viele dieser Konten und Verträge bleiben auch nach dem Tod bestehen, wenn sich niemand darum kümmert.
Problematisch werde es vor allem dann, wenn Angehörige keinen Überblick über bestehende Konten und Verträge haben. Laufende Abonnements verursachen weiterhin Kosten, automatische Abbuchungen laufen weiter und persönliche Profile bleiben oftmals sichtbar. Ohne Passwörter oder Zugänge können wichtige Daten zudem unerreichbar sein.
Frau Anja Plonner betonte, dass es bislang keine einheitliche gesetzliche Regelung zum digitalen Nachlass gebe. Deshalb sei es wichtig, frühzeitig selbst Vorsorge zu treffen. Verbraucherzentralen bieten hierzu auf ihren Internetseiten hilfreiche Informationen und Formblätter an.
Die Referenten empfahlen, zunächst alle digitalen Konten und Accounts zu erfassen und festzulegen, was mit ihnen geschehen soll. Ebenso wichtig sei es, eine Vertrauensperson zu benennen und dieser eine Vollmacht über den Tod hinaus zu erteilen.
Hilfreich sei außerdem eine Liste mit allen digitalen Zugängen und entsprechenden Handlungsanweisungen. Wer besondere Wünsche zum Umgang mit seinen Daten habe, sollte diese schriftlich festhalten.
Ein weiterer wichtiger Punkt war die sichere Aufbewahrung von Passwörtern. Dabei müsse auch an die Zwei-Faktor-Authentisierung gedacht werden. Zudem sollten die Angaben regelmäßig aktualisiert werden.
Für Angehörige sei es im Ernstfall eine große Hilfe, wenn bekannt ist, welche Geräte der Verstorbene genutzt hat. Computer, Smartphones oder Tablets sollten gesichert und E-Mail-Eingänge geprüft werden, da sich dort oft Hinweise auf weitere Verträge oder Konten finden.
Zum Abschluss appellierten die Referenten an die Zuhörer, sich frühzeitig mit dem digitalen Nachlass zu beschäftigen. Nur so könne sichergestellt werden, dass Angehörige und Erben später im Sinne des Verstorbenen handeln und unnötige Probleme vermieden werden.