Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schneeberger Gruppe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 11. Februar, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Das Landratsamt Schwandorf hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom Freitag, 17. April, festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine nach Art. 40 KommZG in Verbindung mit Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.
Die Satzung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf vom Freitag, 8. Mai, (Nr. 21) auf den Seiten 7 und 8 veröffentlicht. Der Haushaltsplan liegt vom Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach, Bezirksamtstr. 5, 92526 Oberviechtach, Zimmer 37, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird während des Haushaltsjahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach, Bezirksamtstr. 5, 92526 Oberviechtach, Zimmer 37, zur Einsicht bereitgehalten (§ 4 Abs. Bekanntmachungsverordnung – BekV).