Der neue Widerrufsbutton soll das Lösen von online geschlossenen Verträgen deutlich erleichtern. Darauf weist der VerbraucherService Bayern hin. Seit Freitag, 19. Juni, müssen Online-Anbieter auf ihrer Webseite einen leicht auffindbaren Link bereitstellen, über den Verbraucher Verträge innerhalb der 14-tägigen Frist widerrufen können. Für den Widerruf reichen Name, Bestell- oder Vertragsnummer sowie E-Mail-Adresse aus, ein Grund muss nicht angegeben werden. Nach dem Absenden erhalten Nutzende per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit. Fehlt der Widerrufsbutton, funktioniert er nicht korrekt oder werden Verbraucher nicht ordnungsgemäß informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 1 Jahr und 14 Tage. Darauf macht Silvia Schmid vom VerbraucherService Bayern aufmerksam. Weitere Informationen gibt es im Artikel „Widerruf leicht gemacht – der neue Button ist da“.