Überhängende Äste, Sträucher und Hecken an privaten Grundstücken können Geh- und Radwege ebenso wie Fahrbahnen beeinträchtigen. Die Stadt Amberg erinnert Grundstückseigentümer deshalb daran, den Bewuchs regelmäßig zurückzuschneiden, wenn er in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt. Dabei muss das Lichtraumprofil eingehalten werden: Über Geh- und Radwegen sind mindestens 2,50 Meter lichte Höhe erforderlich, über Fahrbahnen 4,50 Meter. Auch Verkehrsschilder, Straßenbeleuchtungen und andere Einrichtungen müssen frei sichtbar bleiben. Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass schonende Form- und Pflegeschnitte nach dem Bundesnaturschutzgesetz auch während der Schonzeit vom 1. März bis 30. September zulässig sind, sofern keine Vögel in den Gehölzen brüten. Die Stadt Amberg kontrolliert regelmäßig Straßen und Wege. Werden Behinderungen oder Gefährdungen festgestellt, kann ein Rückschnitt angeordnet werden, zudem können Bußgelder drohen.