Die nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Stadtgebiet Oberviechtach eingerichteten Restriktionszonen werden aufgehoben. Das Veterinäramt Schwandorf hatte am 20. April eine Schutzzone mit 3 Kilometern Radius sowie eine Überwachungszone mit 10 Kilometern Radius eingerichtet. Die dafür nötigen Untersuchungen sind abgeschlossen; weitere Ausbrüche wurden nicht festgestellt. Die Sperrmaßnahmen enden mit Wirkung ab Donnerstag, 22. Mai. Damit besteht unter anderem für gehaltenes Geflügel in diesen Gebieten keine Aufstallungspflicht mehr.

Auch bei den Wildvögeln hat sich die Lage im Landkreis Schwandorf entspannt. Es werden nur noch vereinzelt tote Wildvögel gemeldet; die letzten positiven Befunde stammen von Mitte März. Geflügelhalter müssen dennoch die weiterhin geltenden Allgemeinverfügungen zur Biosicherheit beachten. So darf Geflügel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, und es darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Erhöhte Verluste oder eine Abnahme der üblichen Legeleistung beziehungsweise der durchschnittlichen Gewichtszunahme in einem Bestand müssen tierärztlich abgeklärt werden. Zudem müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt gemeldet sein; dazu reicht ein Anruf unter Telefon 09431/4 71-236. Weitere Informationen sind beim Veterinäramt erhältlich.