die DB InfraGO AG erneuert im Rahmen des Schadschwellenprogramms in der Zeit vom 31.10.-06.11.2025 Schwellen im Bahnhof Weiherhammer.

Somit wird es zu Lärmbelästigungen auch während der Nachtzeit und an Wochenenden kommen.
Wir sind jedoch bemüht, die Lärmbelästigung auf das jeweilige Mindestmaß zu reduzieren.
Eine Genehmigung für Nacht- und Wochenendarbeiten ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser
Maßnahme um Arbeiten an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes im Sinne des § 7 Abs.1 Satz 2
der 32. BImSchV handelt, welche von den Betriebszeitbeschränkungen des § 7 Abs.1 Satz 1 der 32.
BImSchV ausgenommen sind. Eine Genehmigungspflicht von Sonn- und Feiertagsarbeit existiert
ebenfalls nicht, da nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 FTG die Verbote nach Abs. 1 und 2 im Bereich der Deutschen
Bahn nicht gelten.