Auf 110 Jahre Vereinsgeschichte kann der „Haus- und Grundbesitzerverein Amberg und Umgebung e.V.“ zurückblicken, denn mit der Nummer 5 wurde der Verein am 3. Juli 1916 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Amberg eingetragen. Bei der Jahreshauptversammlung in der „Alten Kaserne“ hob der 1. Vorsitzende Michael Schüll hervor, dass heuer noch ein weiteres Jubiläum anstehe, denn seit 20 Jahren unterhalte Haus und Grund Amberg die eigene Geschäftsstelle in der Weißenburgerstraße. Am 18. Juli dieses Jahres werde sich Haus und Grund Amberg anlässlich beider Jubiläen mit einem Info-Stand in der Amberger Innenstadt präsentieren. Seit Jahren liege die Zahl der Vereinsmitglieder bei knapp 800 und sollten Mitglieder daran denken, bei einem Eigentumswechsel auch dem neuen Eigentümer zur Mitgliedschaft bei Haus und Grund zu raten. Finanziell erfolgreich sei das Geschäftsjahr 2025 verlaufen, so Schatzmeisterin Angelika Biehner, denn sie könne die Jahresbilanz mit knapp über 4000 Euro abschließen.
Zu eventuellen Konflikten mit der Nachbarschaft meinte Lucia Hatz, Juristin beim Landesverband Haus und Grund Bayern, dass dabei Lärm der häufigste Grund für Auseinandersetzungen sei. Während sich die einen über nächtliche Feiern beschweren, fühlen sich andere bereits durch spielende Kinder gestört und nicht selten sorge ein Rasenmähermotor am Sonntag für Unmut. Grundsätzlich sei festzuhalten, wie stark die Lärmbelästigung sei und ob eine ortsübliche Nutzung vorliege. Ortsüblich seien eben spielende Kinder in Wohngebieten und in ländlichen Gebieten lassen sich landwirtschaftliche Geräusche durch Maschinen oder Tiere nicht vermeiden. Eine „wesentliche Beeinträchtigung“, so Lucia Hatz, hänge immer von Tageszeit, Lautstärke und Häufigkeit ab. Grundsätzlich genieße Kinderlärm besonderen Schutz, so dass Geräusche von Spielplätzen oder Kindertageseinrichtungen nicht als schädliche Umwelteinwirkungen einzustufen seien. Bei Gartengeräten und Maschinen müsse sich der Nutzer an die gemeindliche Lärmschutzverordnung halten. Neuestes Konfliktfeld seien aktuell Wärmepumpen, die vor allem nachts den Richtwert von 35 dB durchaus überschreiten können. Fühle man sich vom nachbarschaftlichen Lärm gestört, rät Lucia Hatz grundsätzlich zu einem sachlichen Gespräch. Führe das zu keiner Lösung, rät sie zu einem „Lärmprotokoll“ oder zur Zuziehung von Zeugen. Notfalls könne auch eine professionelle Lärmmessung durch einen Sachverständigen veranlasst werden, aber das sei meist mit hohen Kosten verbunden. Letztlich können auch Polizei oder Ordnungsamt eingeschaltet werden, so die Juristin. Zur Videoüberwachung von eigenem Haus und Grundstück führte Lucia Hatz aus, dass auch Fremde wie Gäste, Lieferanten oder Handwerker betroffen sein können. Bereits vor dem Erfassungsbereich einer Kamera sei gut sichtbar darauf hinzuweisen, dass hier eine Videoüberwachung erfolge. Werde eine Straftat dokumentiert, dürfen die Aufnahmen der Polizei überlassen, nicht aber eigenständig veröffentlicht werden. Äußerst strenge Maßstäbe bei Videoüberwachung gelten in Mietshäusern, denn hier müsse grundsätzlich eine vorherige Zustimmung aller Bewohner eingeholt werden. Kurz ging Lucia Hatz noch auf das Gebäudemodernisierungsgesetz ein, das das mit hohen Regularien behaftete Heizungsgesetz ersetzen soll. Künftig sei dem Hausbesitzer überlassen, ob er sich für Öl- oder Gas-Heizung entscheide, nur müsse diese mindestens zu 10 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Haus und Grund begrüße das Gebäudemodernisierungsgesetz, weil damit enorme Eingriffe in das Eigentumsrecht entfallen und aktuelle Zahlen würden beweisen, dass ohnehin vermehrt Wärmepumpen anstelle Heizungen mit fossilen Brennstoffen eingebaut werden.