Versicherungsfachberater Wolfgang Geppert: „Prüfen sie ihre Altverträge für Wohngebäude oder Hausrat, was versichert ist”. (Bild: Gerhard Franz)

Haus und Grund zu PV-Anlagenversicherung

Wir haben seit Jahren beständig knapp über 800 Mitglieder und sind damit die größte Interessensvertretung in der Region für Eigentümer von Immobilien, so Michael Schüll, der 1. Vorsitzende von Haus und Grund Amberg und Umgebung e.V. bei der Jahreshauptversammlung in der „Alten Kaserne“. Schüll wies auch darauf hin, daß beim Ableben eines Vereinsmitglieds die Mitgliedschaft endet und daß der neue Eigentümer sich darum kümmern sollte, selbst Mitglied bei Haus und Grund zu werden. „Die kostenlose Rechtsberatung, die Haus und Grund ihren Mitgliedern anbiete, greife nur, wenn die Beratung durch einen unserer Vertragsanwälte Bezug zu Immobilien des Ratsuchenden habe“. Wer sich als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren will, habe neuerdings drauf einen gesetzlichen Anspruch, der aber wegen eines hohen Schadensrisikos auch Grenzen habe. Dies könne zur Verweigerung der Zustimmung des Vermieters oder gar zu einem Rückbau des Balkonkraftwerks führen. Sollte sich das Mietobjekt in einer Eigentumswohnanlage befinden, sei auch eine positive Zusage der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Werde ohne diese Zustimmungen ein Balkonkraftwerk errichtet, so der Vorsitzende, könnte der Rückbau gefordert werden. Der Koalitionsvertrag der neuen Regierungsparteien sehe eine Mietrechtsreform vor. Eventuell könnte der Katalog der umlagefähigen Kosten erweitert werden, auch sollten künftig die Sanierungskosten ererbter Immobilien leichter steuerlich geltend gemacht werden. Auch das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters bei Zahlungsverzug des Mieters werde wahrscheinlich im Hinblick auf die Schonristzahlung überarbeitet. Zur Kassenlage von Haus und Grund Amberg meinte die Schatzmeisterin Angelika Biehler, „daß wir vergangenes Jahr einen Gewinn von knapp über 6000 Euro erwirtschaftet haben“.
Ulrike Kirchhoff riet: „Frühzeitig Fördermittel beantragen, sonst kann der Heizungstausch für Immobilieneigentümer sehr teuer werden“. (Bild: gf)

Vorsitzende von Haus und Grund Bayern gibt in Amberg Tipps zum Heizungsgesetz

Die Vorsitzende von Haus und Grund Bayern, Ulrike Kirchhoff, gab Informationen zum Heizungsgesetz aus erster Hand. Sie war nach einer Ausbildung zur Bankkauffrau und einem Studium der Volkswirtschaftslehre wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Rolf Peffekoven am Lehrstuhl für Finanzwissenschaft an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, dann einige Jahre Referentin im Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Berlin, bevor sie vor 21 Jahren zur Vorsitzenden des Verbands „Haus und Grund Bayern“ bestellt wurde. Bei der kürzlichen Mitgliederversammlung des Verbands „Haus und Grund Amberg“ zerpflückte sie das sogenannte Heizungsgesetz, die zum 1.Januar 2024 nach langen und hitzigen Diskussionen in Kraft getretene Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes, womit Hauseigentümern vielfältige Möglichkeiten eröffnet werde, wie sie stufenweise bis spätestens 2045 die Nutzung fossiler Energieträger beenden können. Vom Gesetzgeber sei vorgesehen, dass in Zukunft nur noch Heizungen verbaut werden dürfen, die 65 Prozent regenerative Energien nutzen. Dringend riet Kirchhoff den Immobilieneigentümern, eventuell durch einen Heizungs- und Sanitär-Fachbetrieb prüfen zu lassen, wie sie künftig anteilig alternative Energien „verheizen“ können. Ihr Rat gehe noch weiter und sie empfehle, von einem unabhängigen Energieberater einen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen.

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