Bekanntmachung der Haushaltssatzung
nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde


Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach
für das Haushaltsjahr 2025


I. Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 und Art. 10 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO), Art. 40, 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach in der öffentlichen Sitzung am
18. März 2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Sie wird hiermit gemäß Art. 10 VGemO i. V. m. Art. 24 KommZG amtlich bekanntgemacht.

II. Das Landratsamt Schwandorf hat mit Schreiben vom 23. Mai 2025 die festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine nach Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.

III. Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach, Bezirksamtstraße 5, 92526 Oberviechtach, auf Zimmer Nr. 37 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme für die Gemeindeangehörigen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach auf.

IV. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird während des Haushaltsjahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach, Bezirksamtstraße 5, 92526 Oberviechtach auf Zimmer Nr. 37 für die Gemeindeangehörigen der Mitgliedsgemeinden zur Einsicht bereitgehalten (§ 4 der Bekanntmachungs-verordnung – BekV- i. V. m. Art. 10 Abs. 2 VGemO sowie der Art. 40 ff. KommZG).

V. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.