Bis zum Samstag, 06.12.2025 haben die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Neustadt an der
Waldnaab noch die Möglichkeit, ihr anfallendes Grüngut über die bereitgestellten Grüngutcontai-
ner zu entsorgen.
Es gilt zu beachten, dass die Nutzung der Grüngutcontainer und Grüngutsammelstellen aus-
schließlich denjenigen gestattet ist, die eine Biotonne angemeldet haben. Eigenkompostierer dür-
fen lediglich groben Astschnitt anliefern. Rasenschnitt, Laub und Pflanzenreste sind auf dem eige-
nen Grundstück zu verwerten. Nach dem Ende der Saison werden die Container zeitnah durch die
Entsorgungsbetriebe geleert und abgezogen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die noch
Grüngut anliefern möchten, dies bis zum genannten Termin zu tun. Grüngutabfälle, die nach dem
Abzug der Grüngutcontainer anfallen, müssen über private Entsorgungsbetriebe auf eigene Kosten
entsorgt werden.
Wie in jedem Jahr wird der Beginn der neuen Saison 2026 rechtzeitig durch das Landratsamt be-
kannt gegeben.
Wichtiger Hinweis: Das illegale Ablagern von Grüngutabfällen nach dem Abzug der Grüngutcontai-
ner oder das Nichteinhalten der Anlieferungsvorschriften für Eigenkompostierer stellt eine Ord-
nungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.