Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab vergibt in diesem Jahr zum zweiten Mal den NEW-Landkreispreis. Die Auszeichnung ist mit einer Urkunde und einem Preisgeld von insgesamt maximal 15 000 Euro verbunden, das auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden kann. Gewürdigt werden Einzelpersonen, Personengruppen und Vereinigungen mit Sitz im Landkreis, die sich durch herausragende Leistungen in den Bereichen Kultur, Kunst, Umwelt, Naturschutz oder soziales Engagement verdient gemacht haben. Vorschlagsberechtigt sind alle im Landkreis gemeldeten Personen sowie juristische Personen und Personengruppen. Die Vorschläge müssen schriftlich begründet werden und dürfen zwei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Sie können bis spätestens Donnerstag, 30. April, beim Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Sachgebiet 10, Postfach 1260, 92657 Neustadt an der Waldnaab, oder per E-Mail an landkreispreis@neustadt.de eingereicht werden. Verspätete Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Über die Vergabe entscheidet der Kreistag in einer nichtöffentlichen Sitzung.