Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neustadt/WN können auch 2026 wieder die Vereinspauschale des Freistaats Bayern beantragen. Grundlage sind die neuen Sportförderrichtlinien, die am 1. Januar in Kraft treten. Anträge müssen spätestens am Montag, 2. März, beim Landratsamt eingehen; später eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Formulare stehen auf www.neustadt.de im Bereich Landratsamt unter „Formulare A–Z – Vereine“ bereit. Fragen beantwortet Sachbearbeiterin Sonja Prößl unter Telefon 09602/79-2130 oder per E-Mail an sportfoerderung@neustadt.de.