Das Landratsamt Amberg-Sulzbach erinnert daran, dass Anträge zur Erstattung von Schulwegkosten für Schüler ab der 11. Klasse an weiterführenden Schulen sowie an Berufsschulen in Teilzeitform bis spätestens 31. Oktober eingereicht werden müssen. Diese Frist gilt für das vergangene Schuljahr 2024/2025. Anträge sind beim Landratsamt Amberg-Sulzbach, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, einzureichen.