Die Stadt Amberg weist auf die Einhaltung des Feiertagsgesetzes an den bevorstehenden „Stillen Tagen“ hin. An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt, wenn der ernste Charakter gewahrt wird. Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2 Uhr und endet um 24 Uhr desselben Tages. Veranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter entsprechen und am Vorabend begonnen haben, wie zum Beispiel Halloween-Partys, müssen spätestens um 2 Uhr am folgenden Tag beendet sein. In den kommenden Wochen gelten folgende Tage als „Stille Tage“: Allerheiligen am 1. November, Volkstrauertag am 16. November, Buß- und Bettag am 19. November, Totensonntag am 23. November sowie Heiliger Abend am 24. Dezember ab 14 Uhr.