Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald hat die 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 1. Januar 2021 beschlossen. Die Neuregelung tritt am Donnerstag, 1. Januar, in Kraft. Veröffentlicht wurde die Satzung im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf vom Freitag, 12. Dezember, Ausgabe 33/2025, auf den Seiten 4 und 5. Während der Dienststunden liegt das Dokument in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach, Bezirksamtstraße 5, 92526 Oberviechtach, zur Einsicht aus.