Für das Flurbereinigungsverfahren Teunz hat das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz am Montag, 3. November, die Ausführung des Flurbereinigungsplans angeordnet und den Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands festgelegt. Die Ausführungsanordnung ist sofort vollziehbar. Sie liegt von Montag, 8. Dezember, bis Montag, 22. Dezember, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach, Bezirksamtstraße 5, öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden. Außerdem sind Ausführungsanordnung und Bestandskarte innerhalb von vier Monaten ab dieser Bekanntmachung auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz unter dem Link „Ausführungsanordnung“ abrufbar.