Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald hat seine Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung geändert. Die 4. Änderungssatzung vom Montag, 1. Dezember, wurde am Freitag, 12. Dezember, im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf (Nr. 33/2025, Seite 4 f.) bekannt gemacht und tritt am Donnerstag, 1. Januar, in Kraft. Die Satzung kann während der Dienstzeiten in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach, Bezirksamtstraße 5, 92526 Oberviechtach, als Behörde des Marktes Winklarn eingesehen werden.