Der Marktgemeinderat Schwarzenfeld hat am 10. September eine neue Stellplatzsatzung beschlossen, die die bisherige Regelung ersetzt. Diese neue Satzung, die am 2. Oktober ausgefertigt wurde, tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie verpflichtet zur Herstellung von Stellplätzen bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen gemäß der Bayerischen Bauordnung. Die Stellplatzpflicht kann auf dem Baugrundstück oder einem geeigneten Grundstück in der Nähe erfüllt werden. Alternativ ist ein Ablösevertrag möglich, der vor Erteilung einer Baugenehmigung abzuschließen ist. Der Ablösebetrag beträgt 4 000 Euro je Stellplatz. Die Satzung liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Rathaus, Zimmer 104, während der allgemeinen Dienststunden aus.