Der Marktgemeinderat Schwarzenfeld hat am Montag, 23. Februar, die vierte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen. Künftig werden in § 6 (Beitragssatz), § 9a (Grundgebühr) und § 10 (Verbrauchsgebühr) sowohl Netto- als auch Bruttobeträge ausgewiesen, um den Vorgaben der Preisangabenverordnung auch bei kommunalen Benutzungsgebühren zu entsprechen. Die Satzung kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 104, eingesehen werden.