Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab startet die Grüngutsaison am Montag, 2. März. Ab diesem Tag stellen Städte, Märkte und Gemeinden wieder Container und Sammelplätze für Gartenabfälle bereit. Berechtigt sind ausschließlich Bürgerinnen und Bürger, die eine Biotonne besitzen; sie dürfen ihr gesamtes Grüngut über die Annahmestellen entsorgen. Wer dem Landratsamt eine Eigenkompostierung gemeldet hat, darf nur groben Astschnitt einwerfen und muss alle übrigen Grünabfälle auf dem eigenen Grundstück verwerten. Die kommunale Abfallwirtschaft kündigt Kontrollen an den Containerstandplätzen an, um Fehlbefüllungen zu verhindern. Verstöße gegen die Satzung können mit Bußgeldern geahndet werden. Gesonderte Hinweise der jeweiligen Gemeinden sind zu beachten.