Die Stadthauptkasse der Stadt Amberg weist darauf hin, dass Gemeindesteuern und Gebühren für das 2. Kalendervierteljahr (April bis Juni) bis Donnerstag, 15. Mai, zu zahlen sind. Fällig sind die Gewerbesteuervorauszahlung, die Grundsteuer, die Abfallbeseitigungsgebühr sowie die Straßenreinigungsgebühr. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bereits ein SEPA-Mandat für die Stadt Amberg erteilt haben, wird der Betrag automatisch vom Konto eingezogen; zum Stichtag sollte für ausreichende Kontodeckung gesorgt sein. Interessierte können zudem ein SEPA-Mandat für die Stadt Amberg erteilen. Weitere Informationen gibt es per E-Mail an stadthauptkasse@amberg.de.