Das städtische Amt für Ordnung und Umwelt erinnert daran, dass es im Stadtgebiet von Amberg verboten ist, verwilderte Tauben zu füttern. Dieses Fütterungsverbot umfasst auch das Auslegen von Futter, das von den Tauben aufgepickt werden kann. Geregelt ist dieses Verbot in der Verordnung der Stadt Amberg über die Bekämpfung verwilderter Tauben, der sogenannten Tauben-Verordnung. Verstöße gegen jene Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.