Die Verwaltungsgemeinschaft Wiesau erinnert daran, dass Feuerwerkskörper nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gezündet werden dürfen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Damit ist das Abbrennen von Feuerwerk im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft – also in den Märkten Falkenberg und Wiesau – unter anderem an Kirchen, beim Seniorenheim sowie an der Burg Falkenberg ausdrücklich untersagt.