Krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden zu müssen, ist für Betroffene ein schwerer Schlag. Wer dann eine Erwerbsminderungsrente beantragt, steht oft vor der nächsten großen Hürde: Die Deutsche Rentenversicherung lehnt fast die Hälfte aller Erstanträge ab. Der Weg zur finanziellen Absicherung, die durch eigene Beiträge aufgebaut wurde, erweist sich in der Praxis als bürokratischer Spießrutenlauf.
Am 13.07.2026 hat der KDFB Teunz zu diesem Thema die Fachanwältin Frau Andrea Gruber aus Regensburg ins örtliche Parrheim als Referentin eingeladen.
Der gut einstündige Vortrag machte deutlich, dass der Hauptgrund für die hohe Ablehnungsquote in den extrem strengen Hürden liegt. Die DRV prüft nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ zuerst, ob die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Zudem müssen Antragsteller medizinisch lückenlos beweisen, dass sie auf dem gesamten Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich einsatzfähig sind.
Fachänwältin Frau Gruber zeigte auf, was bei einem Restleistungsvermögen von 3 -6 Stunden zu beachten ist und was hier insbesondere für Frauen in Teilzeittätigkeit wichtig ist.
Deutlich wurde auch, dass rechtzeitige Planung von Krankengeld, Arbeitslosengeld und eventuell Übergangsgeld notwendig ist, um hier zeitnah zu seinem Recht zu kommen, da Rentenverfahren vor dem Sozialgericht viele Monate bis zu zwei Jahren dauern.
Ein großes Dankeschön gilt der Referentin Frau Gruber für den informativen Fachvortrag und allen Besuchern für ihr Kommen.