Für die Kommunalwahl am Sonntag, 8. März, hat die Stadt Schwandorf das Wählerverzeichnis erstellt. Es liegt von Montag, 16. Februar, bis Freitag, 20. Februar, im Briefwahlbüro des Rathauses, Spitalgarten 1, Zimmer E 23, in digitaler Form zur Einsicht bereit. Geöffnet ist dort montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Mittwochnachmittag ist ausschließlich das Briefwahlbüro besetzt, andere Rathausdienste bleiben geschlossen. Wer das Verzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält oder keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann bis Freitag, 20. Februar, 12 Uhr, beim Wahlamt Einspruch einlegen. Kontakt zum Briefwahlbüro gibt es unter Telefon 09431/45-318 oder ‑319 sowie per E-Mail an briefwahl@schwandorf.de, das Wahlamt ist unter wahlamt@schwandorf.de erreichbar.