Die Verwaltungsgemeinschaft Schönsee ruft die Bewohner der Mitgliedsgemeinden Schönsee, Stadlern und Weiding dazu auf, ihrer gesetzlichen Räum- und Streupflicht nachzukommen. Grundstückseigentümer sowie andere Verpflichtete müssen Gehwege und angrenzende Flächen bei Schnee und Eisglätte rechtzeitig räumen und streuen. Außerdem weist die Verwaltung darauf hin, dass überhängende Äste, Hecken und Bäume regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen, wenn sie in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Bewuchs, der Fahrbahnen oder Gehwege einschränkt, gefährdet besonders Fußgänger, Radfahrer und den Winterdienst. Die Verwaltungsgemeinschaft bittet um Mithilfe, um ein sicheres und gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten.