Mit dem ersten Schneefall weist das Tiefbauamt der Stadt Amberg alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten innerhalb der geschlossenen Ortslage auf ihre Räum- und Streupflichten hin. Gehbahnen müssen an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee und Eis befreit sein. Bei Glätte ist mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt zu streuen; Auftausalz bleibt verboten. Bis 20 Uhr sind die Sicherungsmaßnahmen so oft zu wiederholen, wie es zur Gefahrenvermeidung nötig ist.

Wo kein Gehweg vorhanden ist, ist entlang der Grundstücksgrenze eine mindestens einen Meter breite Gehbahn freizuhalten. Schnee- und Eisreste dürfen den Verkehr nicht behindern und müssen nötigenfalls spätestens am Folgetag entfernt werden. Für größere Mengen steht wieder eine gekennzeichnete Abladefläche auf dem Parkplatz am Hockermühlbad bereit. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinläufe, Fußgängerüberwege sowie Bushaltestellen sind ebenfalls freizuhalten.

Nicht gewerbliche Haushalte erhalten am Wendehammer der Heinrich-Hetz-Straße kostenlos kleine Mengen Streusand; die Entnahme aus städtischen Streukisten ist untersagt. Sand aus städtischen Spielplatzkästen darf genutzt werden, da er im Frühjahr ausgetauscht wird. Weitere Informationen und ein Merkblatt finden sich unter amberg.de/checklisten oder telefonisch beim Service-Bauen unter 09621/10-1432.