Unerwünschte Werbeanrufe, sogenannte Cold Calls, sind in Deutschland ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung verboten und können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. erklärt, wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam schützen. Anrufe unbekannter Nummern sollten möglichst nicht angenommen werden. Kommt es doch zu einem Gespräch, empfiehlt es sich, sofort aufzulegen, um keine persönlichen Angaben preiszugeben. Bei Gewinnspielen, Online-Formularen oder Vertragsabschlüssen lohnt sich ein genauer Blick auf Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise, damit keine ungewollte Werbeerlaubnis erteilt wird. Wer bereits belästigt wurde, kann Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Kontodaten sollten niemals herausgegeben oder bestätigt werden. Regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge hilft, unberechtigte Abbuchungen rasch per Rücklastschrift zurückzuholen. Geht nach einem Cold Call ein angeblicher Vertrag per Post ein, lässt er sich meist fristgerecht widerrufen. Weitere Informationen und persönliche Beratung bieten die 15 bayerischen Beratungsstellen des VSB.