Die Pfarrei Schmidmühlen wählt ihren neuen Pfarrgemeinderat am Samstag, 28. Februar, und am Sonntag, 1. März. Wahlberechtigt ist, wer seinen Hauptwohnsitz in der Pfarrei hat, der römisch-katholischen Kirche angehört und am Sonntag, 1. März, mindestens 14 Jahre alt ist. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über 10 Stimmen; pro Kandidat darf nur eine Stimme vergeben werden. Das Wahllokal im Allzweckraum der Kirche ist am Samstag von 16 bis 17 Uhr sowie von 18 bis 19 Uhr und am Sonntag von 8.30 bis 9.30 Uhr sowie von 10.15 bis 11.30 Uhr geöffnet.