Weigendorf passt Beiträge und Gebühren für Entwässerung an
Der Gemeinderat Weigendorf hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. November, die dritte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen. Die neue Regelung tritt am Donnerstag, 1. Januar, in Kraft. Die Satzung liegt zur Einsichtnahme bei der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg, Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg, aus.