Der Gemeinderat Weigendorf hat am Mittwoch, 19. November, die dritte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 1. Juni 2016 beschlossen. Die neue Satzung tritt am Donnerstag, 1. Januar, in Kraft. Zur Einsichtnahme liegt sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg, Am Rathaus 1, aus.