Seit 1. Dezember gilt eine neue Produktnorm für Balkonkraftwerke. Sie legt erstmals klare technische Vorgaben für Anschluss, Leistung und Sicherheit fest und erlaubt den Betrieb über eine gewöhnliche Schuko-Steckdose, sofern geeignete Schutzvorrichtungen vorhanden sind. Die zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters beträgt 800 Watt, bei Schuko-Anschluss sind bis zu 960 Watt Modulleistung gestattet. Wer eine Energiesteckvorrichtung nutzt, darf 2000 Watt installieren. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht, eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Eigentümer von Mietwohnungen dürfen die Installation an Balkon oder Fassade nur aus wichtigem Grund untersagen.

Einen kompakten Überblick bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern in einem Online-Vortrag am Montag, 2. Februar, um 12.30 Uhr. Informationen und Anmeldung finden sich unter verbraucherzentrale.bayern/energie/veranstaltungen.