Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg-Schwandorf hat eine neue Allgemeinverfügung zur Verschiebung der Düngesperrfristen im Regierungsbezirk Oberpfalz erlassen. Diese Entscheidung folgt auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober, das die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) als unwirksam erklärte. Die neuen Fristen betreffen Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau, bei einer Aussaat bis zum 15. Mai 2026. Die Sperrfrist gilt oberpfalzweit vom 15. November 2025 bis zum 14. Februar 2026. Die Bestimmungen der Düngeverordnung bleiben ansonsten unberührt, insbesondere das Verbot der Düngung auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden sowie die Einhaltung der N-Obergrenzen. Auch die Sperrfristen in Wasserschutzgebieten sind weiterhin zu beachten.