Zum Samstag, 15. November, werden die Gewerbesteuer-Vorauszahlung, die Verbrauchsgebühren-Vorauszahlung sowie die Grundsteuer für das vierte Quartal fällig. Zahlungspflichtige werden gebeten, die Beträge rechtzeitig zu überweisen oder ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.