Die Verwaltungsgemeinschaft Nabburg weist darauf hin, dass die Hundesteuer am Montag, 4. Mai, zur Zahlung fällig ist. Hundebesitzer in den Gemeinden Altendorf und Guteneck sowie der Stadt Nabburg müssen Hunde, die älter als vier Monate und noch nicht angemeldet sind, unverzüglich registrieren. Dies ist telefonisch beim Steueramt unter Telefon 09433/18 32 oder über ein Formular auf der jeweiligen Gemeinde-Homepage möglich. Ebenso müssen verkaufte oder eingeschläferte Hunde zeitnah abgemeldet werden. Ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht gilt als Steuerhinterziehung und kann nach dem Kommunalabgabengesetz strafrechtlich geahndet werden. Zudem bittet die Verwaltungsgemeinschaft darum, beim Ausführen der Hunde Verunreinigungen durch Hundekot zu vermeiden und die angebotenen Tüten zu nutzen.