Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz hat die Ausführung des Flurbereinigungsplans angeordnet und den Zeitpunkt des neuen Rechtszustands festgelegt. Die Ausführungsanordnung ist sofort vollziehbar. Sie liegt von Montag, 8. Dezember, bis Montag, 22. Dezember, in der Stadtverwaltung Oberviechtach, Nabburger Straße 2, während der Dienststunden zur Einsicht aus. Innerhalb von vier Monaten nach dieser Bekanntmachung können Ausführungsanordnung und Bestandskarte außerdem auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz unter dem Link „Ausführungsanordnung“ eingesehen werden.