Die Gemeinde Altenstadt a.d.Waldnaab hat eine Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen beschlossen. Der Gemeinderat fasste den Beschluss in seiner Sitzung am Mittwoch, 13. Mai. Die Satzung tritt am Freitag, 1. Mai, in Kraft. Sie liegt im Rathaus in Altenstadt a.d.Waldnaab, Hauptstraße 6, Zimmer Nr. 1.02 (1. Stock), während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.