Der Gutachterausschuss am Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab hat die Bodenrichtwerte zum Stand vom 31. Dezember ermittelt und festgesetzt. Die für das Gemeindegebiet festgesetzten Bodenrichtwerte mit Bodenrichtwertliste, Lageplänen und Richtwertzonen liegen von Dienstag, 1. September, bis einschließlich Mittwoch, 30. September, bei der Gemeinde Altenstadt a.d. Waldnaab, Hauptstraße 6, 92665 Altenstadt a.d. Waldnaab, während der Dienststunden im Zimmer E11 (Bauamt) zur Einsichtnahme aus.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieses Zeitraums bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab Auskunft über die Bodenrichtwerte eingeholt werden kann.