Ab Montag, 1. Juni, kann für das Johannisfeuer am Freitag, 26. Juni, am Stullner Berg wieder Brenngut abgelagert werden. Ausgenommen sind Gartenabfälle, Schnittgut und Wurzelstöcke. Lackierte oder mit Kunststoff überzogene Bretter sowie Altholz aus dem Außenbereich wie Fenster, Zäune oder Balkonbretter sind ebenfalls verboten. Die Gemeinde appelliert an alle Bürger, sich verantwortungsbewusst zu verhalten, damit diese Möglichkeit der Anlieferung aufrechterhalten werden kann.