Der Gemeinderat der Gemeinde Stulln hat am Dienstag, 9. September, den Erlass einer Stellplatzsatzung beschlossen. Diese regelt die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen gemäß Art. 1 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung. Ergänzend gilt die Anlage zur Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV) vom 30. November 1993 in der jeweils gültigen Fassung. Die Stellplatzpflicht kann durch Schaffung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe erfüllt werden. Alternativ ist ein Ablösevertrag möglich, der vor Erteilung einer Baugenehmigung abzuschließen ist. Der Ablösebetrag beträgt 7 500 Euro je Stellplatz. Die Satzung wurde am Donnerstag, 2. Oktober, ausgefertigt und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Rathaus, Zimmer 104, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden auf.