Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regensburg-Schwandorf hat die Sperrfristen für Düngemittel mit wesentlichem Stickstoffgehalt im Regierungsbezirk Oberpfalz um zwei Wochen verschoben. Für Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau, die nicht als mit Nitrat belastet ausgewiesen wurden, gilt nun eine Sperrfrist vom 15. November 2025 bis einschließlich 14. Februar 2026. In den sogenannten „roten Gebieten“, die als mit Nitrat belastet gelten, beginnt die Sperrfrist am 15. Oktober 2025 und endet ebenfalls am 14. Februar 2026. Diese Regelung betrifft Flächen mit einer Aussaat bis zum 15. Mai 2026. Die Bestimmungen der Düngeverordnung bleiben ansonsten unberührt, insbesondere das Verbot der Düngung auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden sowie die Einhaltung der N-Obergrenzen. Auch die Sperrfristen in Wasserschutzgebieten sind weiterhin zu beachten.