In der Pfarrei Schmidmühlen werden am Samstag, 28. Februar, und am Sonntag, 1. März, die neuen Pfarrgemeinderäte gewählt. Stimmberechtigt ist, wer seinen Hauptwohnsitz in der Pfarrei hat, der römisch-katholischen Kirche angehört und bis Sonntag, 1. März, das 14. Lebensjahr vollendet. Jeder Wahlberechtigte verfügt über 10 Stimmen, pro Kandidat darf nur eine Stimme vergeben werden.
Das Wahllokal im Allzweckraum der Kirche öffnet am Samstag von 16 bis 17 Uhr und von 18 bis 19 Uhr sowie am Sonntag von 8.30 bis 9.30 Uhr und von 10.15 bis 11.30 Uhr. Wer verhindert ist, kann ab Dienstag, 10. Februar, bis spätestens Freitag, 27. Februar, Briefwahlunterlagen im Pfarrhaus, Pfarrer-Haertle-Straße 9, bevorzugt während der Bürozeiten am Dienstag und Freitag von 8.30 bis 10.30 Uhr persönlich abholen. Die Unterlagen müssen spätestens am Sonntag, 1. März, um 11.30 Uhr in der Sakristei, im Pfarrhaus oder per Einwurf in dessen Briefkasten abgegeben werden.